Beschluss Nr. 159
1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag zu stellen.
3. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.
Beschluss Nr. 159
1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag zu stellen.
3. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.