Beschluss Nr. 157
1. Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Weihmichl
für die Beschaffung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges einen einmaligen
Kreiszuschuss in Höhe von 43.300 €.
2. Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 bzw. einem
späteren Haushaltsjahr einzuplanen und stehen für maximal fünf Jahre zum Abruf
bereit.