Beschluss Nr. 57:

 

Der Kreistag Landshut spricht sich unter Beachtung der Finanzierbarkeit und Umweltverträglichkeit für den sofortigen Weiterbau der B 15 neu (variantenoffen) südlich der A 92, für eine Ost-Süd-Umgehung von Landshut mit Anschluss an die B 299 bzw. B 15 alt aus.

 

Auf den beiliegenden Beschluss der Bürgermeister des Landkreises Landshut wird verwiesen.

 

Begründung:

Der Raum Landshut hat sich in den letzten Jahren zu einer besonders aufstrebenden Wachstumsregion entwickelt. Enorm steigende Einwohnerzahlen und Ansiedlungen von Unternehmen sind dafür ein deutlicher Beweis. Verbunden damit sind auch wachsende Mobilitätsansprüche im Individualverkehr. Eine Infrastruktur muss deshalb diesen erhöhten Ansprüchen angepasst und dementsprechend ausgebaut werden.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 52  Nein 7

 

 

Außerhalb der Tagesordnung informierte der Vorsitzende, dass das Problem der schulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge immer drängender wird. Aktuell sind alleine acht unbegleitete Minderjährige in der Einrichtung des Jugendamtes in Geisenhausen ohne Beschulung, im Laufe des März kommen voraussichtlich acht weitere aus der dann neuen WG in Kumhausen dazu. Ab Mai ist die nächste Wohngruppe in Ergoldsbach mit zehn Plätzen geplant. Darüber hinaus sind auch noch Asylbewerber aus verschiedenen „normalen“ Asylbewerberunterkünften auf der Warteliste. Das Kultusministerium hat nun darauf reagiert und hat die Einrichtung von Halbjahresklassen der Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr BIJ/V-H an staatlichen Berufsschulen genehmigt. Für Niederbayern dürfen insgesamt vier solcher Klassen gebildet werden. Unter den Landshuter Berufsschulen hat sich die Berufsschule IV in Schönbrunn bereit erklärt, eine solche zusätzliche Klasse trotz räumlich und personell knappen Ressourcen einzurichten. Damit gibt es in Landshut insgesamt fünf Klassen speziell für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge, drei davon an der BS IV in Schönbrunn, zwei an der BS I in der Luitpoldstraße.

 

Die Organisation ist ähnlich wie bei den bereits eingerichteten BIJ- und KIJ/V-Klassen. Ein externer Kooperationspartner, für den der Landkreis aufkommen muss, soll 23 Lehrerstunden pro Woche einbringen, vor allem zur sprachlichen Förderung bzw. Alphabetisierung und soll zudem die sozialpädagogische Förderung sicherstellen. Die Berufsschule stellt mindestens zwei Wochenstunden – vor allem zur Klassenleitung. Gefördert wird das Projekt durch den Freistaat Bayern mit maximal 28.000 €, soweit die Klassen bis spätestens 20.03.2015 starten können. Die Kosten für den externen Partner sind in dem heute beschlossenen Haushalt nicht enthalten, fallen also überplanmäßig an. Erfahrungsgemäß ist mit einem Eingang der Fördermittel erst 2016 zu rechnen.