Beschluss Nr. 56:
Der Kreistag
Landshut fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, von einer Änderung
des Bundestagswahlkreises
228 Landshut-Kelheim, wie
geplant, abzusehen.
Begründung:
Bei der Bundestagswahl hat man ja die Möglichkeit, „seinen“
Direktkandidaten des Wahlkreises zu wählen. Ein Bewerber aus dem Landkreis Rottal-Inn
oder Dingolfing-Landau wäre nicht der Direktkandidat der o.a. Gemeinden, dazu fehlt
sowohl die räumliche als auch die politische Nähe. Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Gemeinde Bodenkirchen sind Mitglied und eingebettet im Landkreis
Landshut. Im Kreistag und im Landratsamt Landshut - und nicht in
Dingolfing-Landau oder Rottal-Inn - werden Entscheidungen getroffen, die
Auswirkungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Gemeinde Bodenkirchen haben. Wenn die Bürger aus diesen Gemeinden Sorgen und Anliegen an ihre politischen Vertreter
des Bundestages haben, wollen sie mit Vertretern vor Ort sprechen, die in der
Regel mit Büros in der Stadt Landshut vertreten sind. Welchen Sinn macht es,
wenn die Bürger dieser Gemeinden als Direktkandidaten einen Bewohner des
Landkreises Rottal-Inn oder
Dingolfing-Landau wählen sollten, dieser aber nicht im Landkreis Landshut mit
seinen Behörden (auch Genehmigungs-behörden) vernetzt ist. Würde er „seinen“
Direktkandidaten aus dem Landkreis Rottal-Inn oder Dingolfing-Landau sprechen
wollen, müsste er die doppelte Fahrstrecke auf sich nehmen, als nach Landshut.
So sehen politische Nähe und gute Bürgerkontakte sicherlich nicht aus!
Mit der geplanten
Änderung würde man die gewachsenen Strukturen zwischen der Gemeinde Bodenkirchen und
den vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen auf der einen
Seite und dem Landkreis Landshut mit dem Mittelzentrum Stadt Vilsbiburg und dem
Oberzentrum Landshut (Einkaufsstädte) auf der anderen Seite, zerschneiden. Die
Randgemeinden haben sowieso schon gewisse Nachteile, da ihr Einzugsgebiet durch
die Randlage „eingeschränkt“ ist. So grenzt beispielsweise die Gemeinde
Bodenkirchen bereits an die zwei Landkreise Rottal-Inn und Mühldorf und
zusätzlich an den Regierungsbezirk Oberbayern an.
Und nicht zu
vergessen: Die Bürger dieser Gemeinden sind von Informationen und politischer
Meinungsbildung vom Rottal oder Dingolfing-Landau abgehängt und davon auch
nicht betroffen. Die örtlichen Zeitungen (Landshuter bzw. Vilsbiburger Zeitung)
und Anzeigenblätter (Vilstalbote, Wochenblatt, um nur ein paar zu nennen), im
Bereich dieser Gemeinden befassen sich mit der Politik und den Entscheidungen
im Landkreis Landshut, weil das die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger
unmittelbar betrifft. Informationen und Entscheidungen aus dem Rottal oder
Dingolfing-Landau, zu dessen Wahlkreis die betroffenen Gemeinden im Falle der
Ausgliederung dann gehören würden, sind weder pressemäßig allgemein erfasst
noch für die Gemeinden relevant. Und hier sollen sich dann die Wähler ein Bild
machen, welchen Bundestagsabgeordneten und welche Partei sie wählen sollen?
Eine weiter sinkende Wahlbeteiligung wäre vorprogrammiert, wenn die Wählerinnen
und Wähler keinen Bezug zu ihren Kandidaten haben.