Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0

Beschluss Nr. 56:

 

Der Kreistag Landshut fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, von einer Änderung des Bundestagswahlkreises 228 Landshut-Kelheim, wie geplant, abzusehen.

 

Begründung:

Bei der Bundestagswahl hat man ja die Möglichkeit, „seinen“ Direktkandidaten des Wahlkreises zu wählen. Ein Bewerber aus dem Landkreis Rottal-Inn oder Dingolfing-Landau wäre nicht der Direktkandidat der o.a. Gemeinden, dazu fehlt sowohl die räumliche als auch die politische Nähe. Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Gemeinde Bodenkirchen sind Mitglied und eingebettet im Landkreis Landshut. Im Kreistag und im Landratsamt Landshut  - und nicht in Dingolfing-Landau oder Rottal-Inn - werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Gemeinde Bodenkirchen haben. Wenn die Bürger aus diesen Gemeinden Sorgen und Anliegen an ihre politischen Vertreter des Bundestages haben, wollen sie mit Vertretern vor Ort sprechen, die in der Regel mit Büros in der Stadt Landshut vertreten sind. Welchen Sinn macht es, wenn die Bürger dieser Gemeinden als Direktkandidaten einen Bewohner des Landkreises Rottal-Inn  oder Dingolfing-Landau wählen sollten, dieser aber nicht im Landkreis Landshut mit seinen Behörden (auch Genehmigungs-behörden) vernetzt ist. Würde er „seinen“ Direktkandidaten aus dem Landkreis Rottal-Inn oder Dingolfing-Landau sprechen wollen, müsste er die doppelte Fahrstrecke auf sich nehmen, als nach Landshut. So sehen politische Nähe und gute Bürgerkontakte sicherlich nicht aus!

 

Mit der geplanten Änderung würde man die gewachsenen Strukturen zwischen der Gemeinde Bodenkirchen und den vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen auf der einen Seite und dem Landkreis Landshut mit dem Mittelzentrum Stadt Vilsbiburg und dem Oberzentrum Landshut (Einkaufsstädte) auf der anderen Seite, zerschneiden. Die Randgemeinden haben sowieso schon gewisse Nachteile, da ihr Einzugsgebiet durch die Randlage „eingeschränkt“ ist. So grenzt beispielsweise die Gemeinde Bodenkirchen bereits an die zwei Landkreise Rottal-Inn und Mühldorf und zusätzlich an den Regierungsbezirk Oberbayern an.

 

Und nicht zu vergessen: Die Bürger dieser Gemeinden sind von Informationen und politischer Meinungsbildung vom Rottal oder Dingolfing-Landau abgehängt und davon auch nicht betroffen. Die örtlichen Zeitungen (Landshuter bzw. Vilsbiburger Zeitung) und Anzeigenblätter (Vilstalbote, Wochenblatt, um nur ein paar zu nennen), im Bereich dieser Gemeinden befassen sich mit der Politik und den Entscheidungen im Landkreis Landshut, weil das die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betrifft. Informationen und Entscheidungen aus dem Rottal oder Dingolfing-Landau, zu dessen Wahlkreis die betroffenen Gemeinden im Falle der Ausgliederung dann gehören würden, sind weder pressemäßig allgemein erfasst noch für die Gemeinden relevant. Und hier sollen sich dann die Wähler ein Bild machen, welchen Bundestagsabgeordneten und welche Partei sie wählen sollen? Eine weiter sinkende Wahlbeteiligung wäre vorprogrammiert, wenn die Wählerinnen und Wähler keinen Bezug zu ihren Kandidaten haben.