Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 144

 

Der Kreisausschuss gewährt für die Renovierung der aufgeführten Nebenkirchen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:

 

 

 

Filialkirche St. Stephan in Oberhornbach

max.

23.500 €

Sanierung Kirche außen und innen mit Orgelinstandsetzung

 

 

(Für das Orgelwerk wird nur ein Zuschuss von 5 % gewährt.)

 

 

 

 

 

Filialkirche St. Maria in Götzdorf

max.

25.075 €

Sanierung des Kirchendaches und der Kirchturmspitze

 

 

Erneuerung des Glockenstuhls – Instandsetzung der Fassaden

 

 

 

Filialkirche St. Georg in Geiselsdorf

max.

19.181 €

Außenrenovierung und Renovierung Sockelzone – Apsis innen

 

 

 

Kirche St. Andreas in Altheim Innenrenovierung

max.

23.798 €

(Damit wird die Höchstförderung für die Außen- und Innenrenovierung erreicht.)

 

 

 

 

 

Filialkirche St. Stephan in Helmsdorf

max.

42.990 €

Außenrenovierung Kirchenschiff und Restaurierung Seitenaltäre

 

 

 

 

Wallfahrtskirche Mariä Unbefleckte Empfängnis in Jenkofen

max.

10.000 €

Innenrenovierung

 

 

 

 

 

Nebenkirche St. Nikola in Niederaichbach Außenrenovierung

max.

40.000 €

 

 

 

Kirche St. Lorenz und Ulrich in Reichersdorf

max.

     698 €

Restaurierung des Hochaltars

 

 

185.242 €

 

 

 

 

Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Gemeinde

 

Im Kreishaushalt 2022 werden bei der Haushaltsstelle 1.3700.9880

150.000 € eingeplant.

 

Die Investitionszuschüsse sind befristet (KAB vom 15.05.2013).