Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 145

 

1.            Für das Schuljahr 2020/2021 werden zum Stichtag 01.10.2020 (Schülerzahl, geltender gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

 

2.            Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2020 der Schulen erfolgen.

 

3.            Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2022 für die Landkreisschülerinnen und –Schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2021 eingeplant.