Beschluss Nr. 87:
Der Kreistag genehmigt die für die Umsetzung der Förderprogramme anfallenden überplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.2200.9450. Soweit die Deckung nicht zu Lasten des Jahresergebnisses abgedeckt werden können, soll der notwendige Betrag der allgemeinen Rücklage entnommen werden.