Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss Nr. 57:

 

Der Bauausschuss gibt die vorgestellten Raumanforderungen frei und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der notwendigen Planungsleistungen. Der Landrat wird ermächtigt, bei den Planungsleistungen jeweils das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen und verpflichtet, darüber in der darauffolgenden Bauausschusssitzung zu informieren.

 

 

Nach Beendigung der Hochbau-Tagesordnung informiert Herr Dreier und Herr Stöckl den Bauausschuss über den gefassten Beschluss des Kreisausschusses bezüglich dem Thema Luftreinigung an den Schulen, das abgestimmte Vorgehen wurde von allen Wortmeldungen gestützt und fand auch im Bauausschuss große Zustimmung.