Beschluss Nr. 133:
1.
Eine
ausschließliche Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten wird abgelehnt.
2.
Der
Landkreis Landshut ist grundsätzlich bereit, für seine Schulen zum
infektionsschutzgerechten Reinigen und Lüften in Schulen Geräte (zentral oder dezentral)
zu beschaffen.
3.
Zur
Umsetzung dieser Maßnahme ist ein Konzept bezüglich der Ausstattung der Schulen
in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises zu erstellen.
4. Der Landrat wird ermächtigt, zur
schnellen Umsetzung mögliche mobile Luftreinigungsgeräte zu beschaffen.
5. Dem Kreisausschuss sind die Ergebnisse
wieder zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.