Beschluss Nr. 132:
1. Die für die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte anfallenden außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Deckung ist durch die staatlichen Fördermittel gewährleistet.
2. Der Landrat wird beauftragt, den jeweils wirtschaftlichsten Bieter mit der Lieferung der Lehrerdienstgeräte zu beauftragen.