Beschluss Nr. 134:
1.
Der Landkreis ist bereit, die für den
Brückenkurs inkl. der Anschlussförderung im Schuljahr 2021/2022 anfallenden
ungedeckten Kosten von maximal 98.000 € gemeinsam mit der Stadt Landshut
zu übernehmen. Verteilungsmaßstab soll wieder die Schülerzahl sein.
2. Die entsprechenden Mittel für das Schuljahr 2021/2022 sind in den Haushalt 2022 einzuplanen.