Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss Nr. 129:

 

Der Beschluss des Kreisausschusses Nr. 84 vom 01.02.2021 wird folgendermaßen geändert:

 

Der Landkreis Landshut spricht sich für die Errichtung eines gemeinsamen Pflegestützpunktes mit der Stadt Landshut sowie den Pflege- und Krankenkassen für die Region Landshut aus.

 

Eine etwaige Beteiligung des Bezirks ist keine Voraussetzung für die Errichtung des gemeinsamen Pflegestützpunktes. Beteiligt sich der Bezirk entgegen den bisherigen Aussagen dennoch mit einem Drittel der Gesamtkosten des kommunalen Anteils soll der Pflegestützpunkt mit einer Trägerschaft Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Bezirk Niederbayern sowie den Kranken- und Pflegekassen errichtet werden. Bei einer geringeren Beteiligung (z.B. wie angekündigt mit 1/3 lediglich der Sachkosten) ist eine gleichberechtigte Trägerstellung nicht angezeigt. In diesem Fall ist eine Kooperationsvereinbarung anzustreben.

 

Der Vorentwurf des notwendigen Betriebskonzeptes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines gemeinsamen Pflegestützpunktes im Angestelltenmodell weiter voranzutreiben und mit den Kranken- und Pflegekassen den Stützpunktvertrag auszuarbeiten sowie den entsprechenden Errichtungsantrag bei der Kommission Pflegestützpunkte zu stellen. Herr Landrat Dreier wird ermächtigt, den Stützpunktvertrag abzuschließen.