Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 8

Beschluss Nr. 80:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut erlässt auf Grund des Art. 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern folgende 1. Änderung zur Geschäftsordnung des Kreistags Landshut (beschlossen am 11.05.2020, in Kraft getreten am 01.05.2020):

 

§1

 

§ 37 erhält folgende Fassung:

 

Verwaltungsräte bei LAKUMED und LAKUBAU und Zweckverbände

 

Für die Ermittlung und Bestellung von Kreisräten in den Verwaltungsrat von LAKUMED, den Verwaltungsrat LAKUBAU, den Berufsschulzweckverband, den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS), den Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) oder weitere Zweckverbände gilt § 33 Abs. 2 bis 5 dieser GeschO in Verbindung mit Art. 27 Abs. 2 Satz 2 und 3 LKrO.

 

§ 2

 

Diese 1. Änderung zur Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag am 26.04.2021 in Kraft.