Beschluss Nr. 89
Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2015
mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
1.
Der
Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 146.987.200 €.
2.
Der
Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.129.070 €.
3.
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 4.924.081 € festgesetzt.
4.
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt.
5.
Die Höhe des
durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1
FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr
2015 auf 78.376.725 € festgesetzt.
6.
Die Kreisumlage
wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 50,5 % aus den Umlagegrundlagen 2015
in Höhe von 155.201.436 € festgesetzt.
7.
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
8.
Das
Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung
werden genehmigt.