Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss Nr. 89

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2015 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:           

1.    Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 146.987.200 €.    

2.    Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.129.070 €.       

3.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.924.081 € festgesetzt.       

4.    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.    

5.    Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 78.376.725 € festgesetzt.

 

6.    Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 50,5 % aus den Umlagegrundlagen 2015 in Höhe von 155.201.436 € festgesetzt.        

7.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.           

8.    Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.