Beschluss Nr. 76:
1.
Die Finanzsituation der Gemeinden und des
Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.
3.
Der Finanzplan 2021 – 2025 und das ihm
zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2021 – 2025 werden genehmigt.
4. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 6).