Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 9

Beschluss Nr. 76:

 

1.    Die Finanzsituation der Gemeinden und des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.        

3.    Der Finanzplan 2021 – 2025 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2021 – 2025 werden genehmigt.           

4.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 6).