Beschluss Nr. 95:
Die Änderung gemäß
der angefügten Zuschussrichtlinie wird zur Kenntnis genommen und befürwortet.
Die Zuschussrichtlinie wird zum 01.04.2021 in Kraft treten.
Beschluss Nr. 95:
Die Änderung gemäß
der angefügten Zuschussrichtlinie wird zur Kenntnis genommen und befürwortet.
Die Zuschussrichtlinie wird zum 01.04.2021 in Kraft treten.