Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss Nr. 92:

 

1.         Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis. 

2.         Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.  

3.         Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2021 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:

3.1.     Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 190.015.999 €.

3.2.     Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.573.480 €.

3.3.     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.850.000 € festgesetzt.    

3.4.     Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 48.905.000 € festgesetzt.         

3.5.     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 BayFAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird auf 101.880.402 € festgesetzt.         

3.6.     Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 47,5 % aus den Umlagegrundlagen 2021 in Höhe von 214.485.057 € festgesetzt.            

3.7.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.       

3.8.     Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.        

4.         Der Landrat wird ermächtigt, Förderdarlehen der BayernLabo aus dem Kreditprogramm „Energiekredit Kommunal Bayern“ im Rahmen der Kreditermächtigung zu beantragen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.