Beschluss Nr. 92:
1.
Mit den
vorgestellten Änderungsvorschlägen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
besteht Einverständnis.
2.
Die Finanzsituation
der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des
Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die
Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
3.
Dem Kreistag wird
empfohlen, den Kreishaushalt 2021 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
3.1. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
190.015.999 €.
3.2. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
35.573.480 €.
3.3. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.850.000 € festgesetzt.
3.4. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 48.905.000 €
festgesetzt.
3.5. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach
Art. 18 Abs. 1 BayFAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen
ist, wird auf 101.880.402 € festgesetzt.
3.6. Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 47,5 % aus
den Umlagegrundlagen 2021 in Höhe von 214.485.057 € festgesetzt.
3.7. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
3.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die
mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.
4.
Der Landrat wird
ermächtigt, Förderdarlehen der BayernLabo aus dem Kreditprogramm „Energiekredit
Kommunal Bayern“ im Rahmen der Kreditermächtigung zu beantragen und die
entsprechenden Verträge abzuschließen.