Beschluss Nr. 61:
Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Landshut in der vorliegenden Fassung.
Der Entwurf der Gebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss Nr. 61:
Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Landshut in der vorliegenden Fassung.
Der Entwurf der Gebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.