Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr: 71

 

1.    Der Landkreis ist grundsätzlich bereit, sich an den Umbaukosten des Gebäudes für die Umweltstation durch die Stadt Landshut zu beteiligen, vorausgesetzt, dass die Maßnahme mit LEADER-Mitteln gefördert werden kann.

 

2.    Die durch die Förderung nicht gedeckten Kosten sollen hälftig zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen auszuarbeiten.

 

4.    Die erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen.