Beschluss Nr. 27:
1.
Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge im
Rahmen des Sonderbudget Leihgeräte an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter
zu vergeben.
2. Die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Deckung ist durch die staatlichen Fördermittel gewährleistet.