Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss Nr. 27:

 

1.    Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge im Rahmen des Sonderbudget Leihgeräte an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. 

2.    Die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Deckung ist durch die staatlichen Fördermittel gewährleistet.