Beschluss Nr. 28:
1.
Der Landkreis ist bereit, die für den
Brückenkurs inkl. der Anschlussförderung im Schuljahr 2020/2021 anfallenden
ungedeckten Kosten von maximal 92.000 € gemeinsam mit der Stadt Landshut
zu übernehmen. Verteilungsmaßstab soll wieder die Schülerzahl sein.
2. Die entsprechenden Mittel für das Schuljahr 2020/2021 sind in den Haushalt 2021 einzuplanen.