Beschluss Nr. 6
Die Pflegebedarfsplanung für den Landkreis
Landshut wird gemeinsam mit der Stadt Landshut durchgeführt. Die vorliegenden
Unterlagen zum Leistungsverzeichnis dienen als Grundlage für die
Auftragsbeschreibung und Vergabedurchführung. Eine Auftragsvergabe ist
durchzuführen. Sollte im weiteren Prozess eine Modifizierung dieser Unterlagen
notwendig werden, entscheidet der Landrat über die Änderungsmodalitäten.
Der Landrat wird ermächtigt, über das
wirtschaftlichste Angebot zu entscheiden. Der Kreisausschuss ist über die
Vergabe zu informieren.