Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 6

 

Die Pflegebedarfsplanung für den Landkreis Landshut wird gemeinsam mit der Stadt Landshut durchgeführt. Die vorliegenden Unterlagen zum Leistungsverzeichnis dienen als Grundlage für die Auftragsbeschreibung und Vergabedurchführung. Eine Auftragsvergabe ist durchzuführen. Sollte im weiteren Prozess eine Modifizierung dieser Unterlagen notwendig werden, entscheidet der Landrat über die Änderungsmodalitäten.

 

Der Landrat wird ermächtigt, über das wirtschaftlichste Angebot zu entscheiden. Der Kreisausschuss ist über die Vergabe zu informieren.