Beschluss Nr. 28:
Der Bauausschuss stimmt den von der Tiefbauabteilung vorgelegten Ansätzen
im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ansätze in den Gesamtentwurf des
Haushaltes 2015 einzuplanen.
Falls der Grunderwerb bei einer Maßnahme nicht gesichert werden kann,
können die Mittel für andere geplante Maßnahmen innerhalb des Deckungsringes
verwendet werden.
Kreisausschuss und Kreistag werden gebeten, die im Einzelplan 6
(Vermögenshaushalt) aufgelisteten Tiefbaumaßnahmen in den Kreishaushalt 2015
einzustellen.