Nachtrag: 02.04.2020 Nummer 1

Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr: 256

Die in der Geschäftsordnung in § 40 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a und b verankerte Einschränkung auf die Eingruppierung EG 9/A 9 bzw. S 14 wird aufgrund der Corona-Krise bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses außer Kraft gesetzt. Dem zuständigen Gremium ist in der nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten.