Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss Nr: 254

 

1.    Die Finanzsituation der Gemeinden und des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Der Kreisausschuss als Ferienausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2020.         

3.    Der Finanzplan 2020 – 2024 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2020 – 2024 werden genehmigt.           

4.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.         

5.    Der Landrat wird ermächtigt, Förderdarlehen im Rahmen der im Haushalt vorgesehenen Kreditermächtigung zu beantragen.