Beschluss Nr. 56:
1.
Die Jahresabschlüsse des Sondervermögens
Krankenhäuser / Personalwohnheim für die Jahre 2012 und 2013 werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Der Umgliederung der Jahresfehlbeträge von
2.288.695,17 € für 2012 sowie von 2.554.095,25 € für 2013 in die freie
Kapitalrücklage wird zugestimmt.
3. Die noch nicht verbuchten Abschreibungen von 192.396,62 € für 2012 sowie von 318,00 € für 2013 sind im Kreishaushalt 2014 zu verbuchen. Dadurch auftretende überplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.