Beschluss Nr. 572:
1.
Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit
LAKUMED Lösungen für die geänderte Finanzierung der Investitionen in den
Krankenhäusern zu erarbeiten und dem Kreistag wieder darüber zu berichten.
3.
Die Finanzsituation der Gemeinden des
Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt
2020 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
4.1.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 187.807.881 €.
4.2.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 32.710.000 €.
4.3.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.260.000 €
festgesetzt (Energiedarlehen).
4.4.
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von
10.329.000 € festgesetzt.
4.5.
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die
kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2020 auf
98.350.479 € festgesetzt.
4.6.
Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen
Satz von 47,5 % aus den Umlagegrundlagen 2020 in Höhe von 207.053.641 €
festgesetzt.
4.7.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000
€ festgesetzt.
4.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.