Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss Nr. 572:

 

1.         Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis. 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit LAKUMED Lösungen für die geänderte Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern zu erarbeiten und dem Kreistag wieder darüber zu berichten.            

3.         Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.   

4.         Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2020 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:

4.1.     Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 187.807.881 €.

4.2.     Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.710.000 €.

4.3.     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.260.000 € festgesetzt (Energiedarlehen).     

4.4.     Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 10.329.000 € festgesetzt.

4.5.     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 98.350.479 € festgesetzt.  

4.6.     Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 47,5 % aus den Umlagegrundlagen 2020 in Höhe von 207.053.641 € festgesetzt.       

4.7.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.   

4.8.     Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.