Nachtrag: 06.02.2020 Nummer 1

Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 286:

 

Der Landkreis Landshut hält trotz abgesenkter Förderung an einer Aufnahme ins BayGVFG Kontingent 2020 der bereits beantragten Maßnahmen

 

·         LA 45, Ersatzneubau BW 45b, Brücke über die Bahnlinie bei Michlbach

 

·         LA 19 Ersatzneubau Osterbachbrücken bei Gündlkofen  (als eine Maßnahme beantragt)

 

LA 19 Ersatzneubau BW 19a

 

LA 19 Ersatzneubau BW 19b

 

·         LA 31 Ersatzneubau BW 31d, Brücke über Graben bei Vorrach

 

·         LA 59 Oberbabing-LA 16, Straßenverbreiterung

 

fest.

 

Zum Schluss des Bereichs Tiefbau, wurde die Verwaltung, hinsichtlich der geplanten Brücke, LA 31 Ersatzneubau BW 31d, Brücke über Graben bei Vorrach, darum gebeten die Wirtschaftlichkeit der gewählten Ausführungsform in einer der kommenden Bauausschusssitzungen nochmals zu erläutern.