Beschluss Nr. 250:
1. Von der Notwendigkeit des Abschlusses der beiliegenden Zweckvereinbarung (Anlage 1) wird Kenntnis genommen.
2. Herr Landrat Dreier wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung bzgl. der möglichen Verbunderweiterung des MVV zwischen dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Gesamtzuwendungsempfänger für die vorbereitende Grundlagenstudie mit den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Landshut, Miesbach, Mühldorf, Rosenheim und Weilheim-Schongau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Rosenheim gemäß den Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu unterzeichnen.
3. Die Gesamtkosten laut Studie betragen für den Landkreis Landshut (kalkulierte Maximalkosten) für das
Haushaltsjahr 2020: 107.079 €
Haushaltsjahr 2021: 20.430 €
Haushaltsjahr 2022: 924.978 €
Haushaltsjahr
2023: 19.510 €
Gesamt: 1.071.997 €
dem stehen folgende
Fördermittel gegenüber (kalkuliert wurde mit 85 %)
Haushaltsjahr 2020: 91.017 €
Haushaltsjahr 2021: 17.366 €
Haushaltsjahr 2022: 786.231 €
Haushaltsjahr
2023: 16.584 €
Gesamt: 911.198 €
der Eigenanteil des Landkreises liegt demzufolge bei
Haushaltsjahr 2020: 16.062 €
Haushaltsjahr 2021: 3.064 €
Haushaltsjahr 2022: 138.747 €
Haushaltsjahr
2023: 2.926 €
Gesamt: 160.799 €
4. Die dargestellten Kosten bzw. Fördermittel sind in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen.