Sitzung: 02.12.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss Nr. 124:
- Von der Notwendigkeit des Abschlusses der beiliegenden Zweckvereinbarung wird Kenntnis genommen.
- Die Gesamtkosten laut Studie betragen für den Landkreis Landshut (kalkulierte Maximalkosten) für das
Haushaltsjahr 2020: 107.079 €
Haushaltsjahr 2021: 20.430 €
Haushaltsjahr 2022: 924.978 €
Haushaltsjahr
2023: 19.510 €
Gesamt: 1.071.997 €
dem stehen folgende
Fördermittel gegenüber (kalkuliert wurde mit 85 %)
Haushaltsjahr 2020: 91.017 €
Haushaltsjahr 2021: 17.366 €
Haushaltsjahr 2022: 786.231 €
Haushaltsjahr
2023: 16.584 €
Gesamt: 911.198 €
der Eigenanteil des Landkreises liegt demzufolge bei
Haushaltsjahr 2020: 16.062 €
Haushaltsjahr 2021: 3.064 €
Haushaltsjahr 2022: 138.747 €
Haushaltsjahr
2023: 2.926 €
Gesamt: 160.799 €
- Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag die beiliegende Zweckvereinbarung bzgl. der Verbunderweiterung des MVV zwischen dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Gesamtzuwendungsempfänger für die vorbereitende Grundlagenstudie mit den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Landshut, Miesbach, Mühldorf, Rosenheim und Weilheim-Schongau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Rosenheim gemäß den Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu beschließen und die dargestellten Kosten, bzw. Fördermittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen.