Beschluss Nr. 560
Den von der Wahlleitung berufenen Mitgliedern des Wahlausschusses wird für die im Rahmen der Landkreiswahlen 2020 erforderlichen Sitzungen eine Entschädigung in Höhe von 25 € pro Person und pro Sitzung gewährt.
Beschluss Nr. 560
Den von der Wahlleitung berufenen Mitgliedern des Wahlausschusses wird für die im Rahmen der Landkreiswahlen 2020 erforderlichen Sitzungen eine Entschädigung in Höhe von 25 € pro Person und pro Sitzung gewährt.