Beschluss Nr. 285:
Die in der Gemeinde Weihmichl neu gebaute Teilstrecke
der Kreisstraße LA 23 wird
im Abschnitt 80 von Station 0,000 bis
Station 0,329
zur Kreisstraße gewidmet und Bestandteil der Kreisstraße LA 23.
Träger der Straßenbaulast ist der Landkreis Landshut.
Die durch den Neubau der Kreisstraße LA 23 ersetzte Teilstrecke wird
im Abschnitt 100 (alt) von Station 0,000 bis Station 0,153 zur Ortsstraße und
im Abschnitt 100 (alt) von
Station 0,153 bis Station 0,486
zur Gemeindeverbindungsstraße
in die Straßenbaulast der Gemeinde Weihmichl abgestuft.
- siehe Umstufungsvereinbarung -
Die durch den Neubau der Kreisstraße LA 23 ersetzte Teilstrecke
in der Gemeinde Weihmichl wird
im Abschnitt 100 (alt) von Station 0,486 bis
Station 0,561
eingezogen, da sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich
geworden ist.
Der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Landshut und der Gemeinde Weihmichl bezüglich der Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße LA 23 Abschnitt 100 (alt) wird vollinhaltlich zugestimmt.
Durch den Neubau und der Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße LA 23, entfällt die Ortsdurchfahrtsgrenze an der Kreisstraße LA 23 für die Ortschaft Unterneuhausen.