Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 285:

 

Die in der Gemeinde Weihmichl neu gebaute Teilstrecke der Kreisstraße LA 23 wird

im Abschnitt 80           von Station      0,000      bis Station    0,329

zur Kreisstraße gewidmet und Bestandteil der Kreisstraße LA 23.

Träger der Straßenbaulast ist der Landkreis Landshut.

 


 

Die durch den Neubau der Kreisstraße LA 23 ersetzte Teilstrecke wird

im Abschnitt 100 (alt)    von Station    0,000      bis Station    0,153  zur Ortsstraße und

im Abschnitt 100 (alt)    von Station    0,153      bis Station    0,486  zur Gemeindeverbindungsstraße

in die Straßenbaulast der Gemeinde Weihmichl abgestuft.

- siehe Umstufungsvereinbarung -

 

Die durch den Neubau der Kreisstraße LA 23 ersetzte Teilstrecke in der Gemeinde Weihmichl wird

im Abschnitt 100 (alt)    von Station    0,486      bis Station 0,561

eingezogen, da sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist.

 

Der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Landshut und der Gemeinde Weihmichl bezüglich der Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße LA 23 Abschnitt 100 (alt) wird vollinhaltlich zugestimmt.

 

Durch den Neubau und der Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße LA 23, entfällt die Ortsdurchfahrtsgrenze an der Kreisstraße LA 23 für die Ortschaft Unterneuhausen.