Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss-Nr. 48:

Von den genannten Bestandszahlen wird Kenntnis genommen.

Im Landkreis Landshut sind derzeit 676 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Planung oder Bau. Die notwendige Versorgungsquote ist auf 60 % aller Kinder unter drei Jahren anzusetzen, d.h. es sind zusätzlich noch ca. 700 Krippenplätze neu zu schaffen.

Im Bereich der Betreuung von Kindergartenkindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind derzeit 1600 weitere Plätze in Planung.
Für eine künftige Bedarfsdeckung
 ist in jeder Kommune des Landkreises eine Ausbauquote von 110 % der Kinder (= (jährl. Geburtenrate + Zuzugsquote) x 3,5 Jahre) anzustreben.

Der größte Ausbau ist im Bereich der Schulkindbetreuung erforderlich. Derzeit sind weitere 247 Hortplätze in der Planung.

In den nächsten drei Jahren sollte eine 50%ige Bedarfsdeckung angestrebt werden, was weitere 3075 Plätze erfordert.

Es ist zu erwarten, dass ab dem Jahr 2025 neben dem bereits bestehenden Betreuungsanspruch gemäß Art. 24 SGB VIII i.V.m. Art. 6 BayKiBiG auch der Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für Schulkinder im SGB VIII festgeschrieben werden wird.

Dem Kreistag wird empfohlen, die Fortschreibung der örtlichen Jugendhilfeplanung im Bereich Kindertagesbetreuung so zu beschließen.