Beschluss-Nr. 48:
Von den genannten Bestandszahlen wird
Kenntnis genommen.
Im Landkreis Landshut sind derzeit 676
Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Planung oder Bau. Die notwendige
Versorgungsquote ist auf 60 % aller Kinder unter drei Jahren anzusetzen, d.h.
es sind zusätzlich noch ca. 700 Krippenplätze neu zu schaffen.
Im Bereich der Betreuung von
Kindergartenkindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind derzeit 1600 weitere
Plätze in Planung.
Für eine künftige Bedarfsdeckung ist in jeder
Kommune des Landkreises eine Ausbauquote von 110 % der Kinder (= (jährl.
Geburtenrate + Zuzugsquote) x 3,5 Jahre)
anzustreben.
Der größte Ausbau ist im Bereich der
Schulkindbetreuung erforderlich. Derzeit sind weitere 247 Hortplätze in der
Planung.
In den nächsten drei Jahren sollte eine
50%ige Bedarfsdeckung angestrebt werden, was weitere 3075 Plätze erfordert.
Es ist zu erwarten, dass ab dem Jahr 2025
neben dem bereits bestehenden Betreuungsanspruch gemäß Art. 24 SGB VIII i.V.m.
Art. 6 BayKiBiG auch der Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für
Schulkinder im SGB VIII festgeschrieben werden wird.
Dem Kreistag wird empfohlen, die Fortschreibung der örtlichen Jugendhilfeplanung im Bereich Kindertagesbetreuung so zu beschließen.