Beschluss-Nr. 44:
Die ergänzende Richtlinie zur Bezuschussung der
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Gemeinden, Märkten und Städten des
Landkreises Landshut wird im Rahmen der jährlich vom Kreistag bereitgestellten
Haushaltsmittel ab 01.01.2020 beschlossen.