Beschluss Nr. 531:
- Der Zusatzvereinbarung zur
Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung gem. Ziffer 4.1 der
Beratungs- und Integrationsrichtlinie (Anlage 1) wird zugestimmt.
- Der Landkreis Landshut
gewährt für die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Jahr 2018 an
den Caritasverband Landshut eine Sachkostenförderung in Höhe von
37.040,54 €.
- Der Landkreis Landshut gewährt für die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Jahr 2018 an das Diakonische Werk Landshut eine Sachkostenförderung in Höhe von 8.600,66 €.