Beschluss Nr. 530:
Es wird die
Supervision für die aktiven ehrenamtlichen Integrationshelferinnen und
Integrationshelfer im Landkreis Landshut fortgeführt. Pro Kalenderjahr wird die
Differenz der Kosten für die Supervision bis maximal 10.000 € veranschlagt. Die
außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.