Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 513:

 

  1. Der Landkreis Landshut gewährt dem Diakonischen Werk Landshut für das Jahr 2019 zur Finanzierung der Schuldnerberatungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 58.000 €. Des Weiteren wird das hälftige Defizit aus dem Jahr 2018 in Höhe von 17.565,57 € übernommen.

  2. Die Kooperationsvereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Insolvenzberatung (Anlage 1), gültig ab dem 01.01.2019, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.