Beschluss Nr. 513:
- Der Landkreis Landshut
gewährt dem Diakonischen Werk Landshut für das Jahr 2019 zur Finanzierung
der Schuldnerberatungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 58.000 €.
Des Weiteren wird das hälftige Defizit aus dem Jahr 2018 in Höhe von
17.565,57 € übernommen.
- Die Kooperationsvereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Insolvenzberatung (Anlage 1), gültig ab dem 01.01.2019, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.