Beschluss Nr. 516:
1. Der
Landkreis hält an dem Beschluss vom 05.11.2003 fest, wonach Betriebskostenzuschüsse
für die Landkreisschülerinnen und -schüler beschränkt sind, die private Schulen
im Landkreis bzw. im Stadtgebiet Landshut besuchen; für Investitionen privater
Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet von Landshut werden keine Zuschüsse
gewährt.
2.
Für das Schuljahr 2018/2019
werden zum Stichtag 01.10.2018 (Schülerzahl, geltender gesetzlicher
Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im
Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:
3.
Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach
Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2018 der Schulen erfolgen.
4. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2020 für die Landkreisschülerinnen und -schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2019 eingeplant.