Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss Nr. 516:

 

1.    Der Landkreis hält an dem Beschluss vom 05.11.2003 fest, wonach Betriebskostenzu­schüsse für die Landkreisschülerinnen und -schüler beschränkt sind, die private Schulen im Landkreis bzw. im Stadtgebiet Landshut besuchen; für Investitionen privater Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet von Landshut werden keine Zuschüsse gewährt.     

2.    Für das Schuljahr 2018/2019 werden zum Stichtag 01.10.2018 (Schülerzahl, gelten­der gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:     

 




3.    Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnun­gen 2018 der Schulen erfolgen.         

4.    Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2020 für die Landkreisschülerinnen und -schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursuli­nen-Realschule) ein Be­triebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gast­schul­beitrages zum Stichtag 01.10.2019 eingeplant.