Beschluss Nr. 517:
1.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2.
In den Einrichtungen des Landkreises sowie bei
seinen Veranstaltungen ist anzustreben, dass das angebotene Essen und die
Getränke zu mindestens 50 % ökologisch und regional produziert wurden. Bei
Lebensmitteln, die nicht im Landkreis Landshut hergestellt werden können
(Südfrüchte, Bananen usw.), sollten nur fair (soziale Mindeststandards) und
ökologisch produzierte Waren Verwendung finden.
3. Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass die o.g. Quote auch in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit seiner wesentlichen Beteiligung erfüllt wird.