Beschluss Nr. 4:
Für die Wahlzeit 2014 bis 2020 werden drei gleichberechtigte weitere Stellvertreter/innen des Landrats bestellt.
Beschluss Nr. 4:
Für die Wahlzeit 2014 bis 2020 werden drei gleichberechtigte weitere Stellvertreter/innen des Landrats bestellt.