Beschluss Nr. 226:
1.
Die Finanzsituation der Gemeinden und des
Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2019.
3.
Der Finanzplan 2019 – 2023 und das ihm
zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2019 – 2023 werden genehmigt.
4. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 11).