Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Beschluss Nr. 492:

 

Die Kreisumlage wird um einen Prozentpunkt gesenkt.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 5  Nein 8

 

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den vorgelegten Beschlussvorschlag mit Senkung der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte.

 

 

Beschluss Nr. 493:

 

1.    Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis.     

2.    Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.      

3.    Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2019 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:

3.1.  Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 182.136.872 €.

3.2.  Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 44.237.100 €.

3.3.  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 € festgesetzt.       

3.4.  Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 12.000.000 € festgesetzt.     

3.5.  Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 95.193.658 € festgesetzt.          

3.6.  Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 48,5 % aus den Umlagegrundlagen 2019 in Höhe von 196.275.584 € festgesetzt.        

3.7.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.   

3.8.  Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.