Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 483:  

Der Landkreis Landshut gibt folgende Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahren Kapitel BIII Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur ab:

 

  1. Im Bereich Gesundheit ist ein Grundsatz zu ergänzen, dass die beiden Krankenhäuser in der Stadt Landshut, Achdorf und Klinikum, gemeinsam zum Maximalversorger Versorgungsstufe 3 mittelfristig ausgebaut werden sollen. Diese Kategorie ist bisher in Niederbayern nicht vertreten und gehört in die Regierungshauptstadt Landshut.

 

  1. Weiter ist ein Punkt 1.7 zu ergänzen:

 

1.7     (G)   Jugendgerechte Kommunen sollen stärker gefördert und unterstützt werden.

 

Begründung zu 1.7

Jugendgerechte Kommunen zeichnen sich dadurch aus, dass neben den guten Ausbildungsmöglichkeiten und beruflichen Perspektiven die Grundprinzipien von Jugendarbeit, Partizipation und Freiwilligkeit schon früh beachtet werden. Die Entwicklung von jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person ist gemeinsame Aufgabe der Landkreise und der kreisangehörigen Kommunen.

Dabei sollen Angebote der Jugendarbeit wie flächendeckende Ferienprogramme, Jugendkulturarbeit, außerschulische Jugendarbeit, demokratische Bildung und verschiedene Beteiligungsformen für junge Menschen unter 27 Jahren erhalten oder errichtet werden.

Damit wird ein Heimatklima geschaffen, das auch nach dem Wegzug junger Menschen eine spätere Rückkehr in die Ursprungskommune sichert. Dies gelingt durch den Ausbau zu jugendgerechten Kommunen.