Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0

Beschluss Nr. 220:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017.