Beschluss Nr. 468:
Der
Kreisausschuss nimmt von der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
04.12.2018 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 des Landkreises
Landshut Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Feststellung der Jahresrechnung
2017 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO zu beschließen.