Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 473:

 

Der mit Kreisausschussbeschluss vom 09.11.2016 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Gesamtkosten (entspricht einer Förderung in Höhe von 14.237,04 €) kann ausbezahlt werden.