Beschluss Nr. 473:
Der mit Kreisausschussbeschluss vom 09.11.2016 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Gesamtkosten (entspricht einer Förderung in Höhe von 14.237,04 €) kann ausbezahlt werden.
Beschluss Nr. 473:
Der mit Kreisausschussbeschluss vom 09.11.2016 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Gesamtkosten (entspricht einer Förderung in Höhe von 14.237,04 €) kann ausbezahlt werden.