Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 472:

 

Der mit Kreisausschussbeschluss vom 16.01.2017 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Gesamtkosten (entspricht einer Förderung in Höhe von 40.054,39 €) kann ausbezahlt werden.