Beschluss Nr. 472:
Der mit Kreisausschussbeschluss vom 16.01.2017 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Gesamtkosten (entspricht einer Förderung in Höhe von 40.054,39 €) kann ausbezahlt werden.
Beschluss Nr. 472:
Der mit Kreisausschussbeschluss vom 16.01.2017 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Gesamtkosten (entspricht einer Förderung in Höhe von 40.054,39 €) kann ausbezahlt werden.