Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 474:

 

Die Auszahlungen der Kreiszuschüsse für die Renovierung folgender Kirchen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen:

 

 

Der Restzuschuss für die Wallfahrtskirche Maria Hilf Vilsbiburg in Höhe von 8.131,65 € kann erst nach Verabschiedung und rechtsaufsichtlicher Würdigung des Kreishaushalts 2019 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausbezahlt werden.