Beschluss Nr. 455:
Im Landkreis
Landshut wird zum 01.01.2019 ein Sozialpass, analog der Stadt Landshut, für
folgenden Personenkreis eingeführt, damit der Sozialtarif, der Bestandteil des
Tarifsortimentes im Landshuter Tarifverbund ist, auch für die Landkreisbürger
gelten kann:
Des Weiteren wird der Personenkreis ab 01.01.2019 auch um
erweitert. Damit wird auch Rentnern mit einem Bruttoeinkommen bis ca. 1.000 € der Empfang des Sozialpasses ermöglicht.